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Leistungen zur Wohngebäudeversicherung
Vor Schäden an Ihrem Haus kann die Versicherung Sie zwar nicht schützen. Doch die Kosten, die bei den Schäden durch Hagel, Feuer, Sturm, Rohrbruch und Leitungswasser entstehen können, werden durch die Versicherung abgedeckt.

Der Sieger hat immer eine Gute Versicherung. Der Verlierer hat immer eine Ausrede.

Welche Risiken sind abgesichert?

Feuer
Brandschäden, Schäden durch Blitzschlag, Explosion sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten, Absturz von Flugzeugen

Leitungswasser
Leitungswasser, das bestimmungswidrig austritt und dadurch Schäden verursacht. Ebenso sämtliche mit dem Rohrsystem verbunden Einrichtungen der Wasserversorgung nebst Zulieferungsschläuchen (Spül-, Waschmaschinen etc.)

Entstandene Frost- und Bruchschäden an den Rohrleitungen, ebenso Frostschäden an den Heizkörpern, Anzeigern, sanitären Einrichtungen und Heizkesseln im Gebäude.

Sturm und Hagel
Sturmschäden (ab Windstärke 8) oder Hagelschäden, die an Ihrem Gebäude verursacht werden.

Elementarschäden
Darunter versteht man die Schäden, die durch Lawinen, Erdsenkungen, Schneedruck, Erdbeben und Überschwemmungen entstehen. Dieser Tarif muss zusätzlich abgeschlossen werden.


Ebenso sind Gebäude, die gewerblich genutzt werden, hohen Gefahren ausgesetzt. Deshalb sollten sich auch die Mieter oder Inhaber von Geschäftsgebäuden vor den finanziellen Folgen, aus durch Sturm-, Feuer, Hagel-, oder Wasserereignissen resultieren können, schützen.

So ist jedes Gebäude, dessen gewerblicher Anteil höher als 50 % ist, über den Geschäftsgebäudetarif mit zu versichern.

Dieses kann je nach Bedarf abgesichert werden:

  • Feuer (verursacht durch Blitzschlag, Nutzwärmeschäden, Explosion, Anprall bemannter oder unbemannter Luftfahrzeuge sowie Brand)
  • Leistungswasser
  • Sturm und/oder Hagel

Die Mitversicherung von Elementarschäden wird empfohlen.
 

5 % der Versicherungssumme sind in der Feuer -, Sturm-, Leitungswasser- und Elementarversicherung beitragsfrei mitversichert:

  • Aufräumungs-,
  • Abbruch-,
  • Bewegungs-,
  • Schutz-,
  • Feuerlöschkosten.

Zusammen mit der Gebäudeversicherung kann gegen Zuschlag der Mietverlust für die gleichen Gefahren eingeschlossen werden, ebenso Überspannungsschäden in der Feuerversicherung sowie bei der Sturmversicherung die außen angebrachten Sachen wie:

  • Antennenanlagen
  • Gefahrmeldeanlagen
  • Beleuchtungsanlagen
  • Leuchtröhrenanlagen
  • Markisen
  • Schilder und Transparente
  • Überdachungen
  • Schutz- und Trennwände
  • elektrische Freileitungen
  • Ständer
  • Masten
  • Einfriedungen
Beispielhafte Aufzählungen ohne Vollständigkeitsanspruch

©Autor Gilbert Werthmann

 
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